Fragen

FAQ

Besteht eine Umtauschpflicht für alte Führerscheine ?

Nein, eine Verpflichtung zum Umtausch besteht derzeit nicht. Inhaber alter Führerscheine genießen Besitzstandsschutz, d.h. ihre alten Führerscheine behalten weiter Ihre Gültigkeit. Neu eingeführt wurden allerdings Befristungen einzelner Fahrerlaubnisklassen, die auch Altinhaber betreffen können. Inhaber alter PKW- und LKW-Klassen sind mit Vollendung des 50. Lebensjahres nicht mehr berechtigt, Fahrzeugkombinationen von mehr als insg. 12 t (Zugfahrzeug max. 7,5 t) zu führen, wenn sie ihren alten Führerschein nicht rechtzeitig umschreiben lassen...

Was brauche ich für eine Führerschein-Umschreibung ?

Den neuen EU-Führerschein können Sie in der für Sie zuständigen Führerscheinstelle (meist beim Einwohnermeldeamt etc.) umschreiben lassen bzw. freiwillig eintauschen. Vorzulegen ist der alte Führerschein, ein Personalausweis und ein aktuelles Paßbild im Format 35 x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt.

Wie lange dauert die Probezeit als Fahranfänger bzw. nach bestandener Führerscheinprüfung ?

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese mit Ausnahme der Klassen M, L und T für die Dauer von 2 Jahren auf Probe erteilt (sog. Fahrerlaubnis auf Probe). Wenn Sie jedoch während der Probezeit wegen Verkehrsvergehen ein Aufbauseminar für Kraftfahrer besuchen müssen, verlängert sich die Probezeit einmalig um zwei Jahre.

Werden die Punkte in Flensburg generell zwei Jahre nach dem Eintrag gelöscht ?

Nein, so einfach ist das nicht. Hier eine ganz kurze Darstellung der Tilgungsfristen des Verkehrszentralregisters (VZR): Die Punkte im VZR werden in der Regel nach 2 Jahren für alle Ordnungswidrigkeiten, nach 5 Jahren für Straftaten oder mehrere begangene Ordnungswidrigkeiten und nach 10 Jahren für Alkoholstraftaten mit Führerschein-Entzug getilgt. Die gesetzlichen Regelungen sind natürlich sehr viel genauer formuliert (vgl. § 29 StVG). Hinweis: Die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer stellt neben den gesetzlichen Tilgungsfristen eine weitere Möglichkeit zum Abbau von bis zu 4 Punkten dar.

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